Schulvorstand
Die Aufgaben des Schulvorstandes sind im Niedersächsischen Schulgesetz festgeschrieben. Nur einige wichtige Punkte seien hieraus zitiert:
Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulvorstand über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule, insbesondere über die Umsetzung des Schulprogramms sowie den Stand der Verbesserungsmaßnahmen nach § 32 Abs. 3.
Der Schulvorstand entscheidet über
1. die Inanspruchnahme der den Schulen im Hinblick auf ihre Eigenverantwortlichkeit von der obersten Schulbehörde eingeräumten Entscheidungsspielräume,
2. den Plan über die Verwendung der Haushaltsmittel und die Entlastung der Schulleiterin oder des Schulleiters,
3. die Vorschläge an die Schulbehörde zur Besetzung der Stelle der Schulleiterin oder des Schulleiters (§ 45 Abs. 1 Satz 3), der Stelle der ständigen Vertreterin oder des ständigen Vertreters (§ 52 Abs. 3 Satz 1) sowie anderer Beförderungsstellen (§ 52 Abs. 3 Satz 2),
4. die Ausgestaltung der Stundentafel,
5. Anträge an die Schulbehörde auf Genehmigung von Schulversuchen (§ 22) sowie
6. Grundsätze für
a) die Durchführung von Projektwochen,
b) die Werbung und das Sponsoring in der Schule und
c) die jährliche Überprüfung der Arbeit der Schule nach § 32 Abs. 3.
Der Schulvorstand macht einen Vorschlag für das Schulprogramm und für die Schulordnung.
Will die Gesamtkonferenz von den Entwürfen des Schulvorstandes für das Schulprogramm oder für die Schulordnung abweichen, so ist das Benehmen mit dem Schulvorstand herzustellen.
Der Schulvorstand am Marion-Dönhoff-Gymnasium besteht aus 8 Mitglieder des Kollegiums, einer von Ihnen ist automatisch der Schulleiter, der den Vorsitz übernimmt, 4 Schülervertretern und 4 Elternvertretern.
Zur Zeit gehören dem Schulvorstand die folgenden Mitglieder an:
Sie erreichen alle Mitglieder des Schulvorstands unter der Mailadresse schulvorstand@mdg-ni.de