Schülervertretung
Unsere SV
Die SV vertritt die Belange der Schülerschaft in Abstimmung mit der Schulleitung, dem Lehrerkollegium und der Elternschaft. Sie ist ein Ansprechpartner für alle Schülerinnen und Schüler und repräsentiert diese in den schulischen Gremien und in der Schulgemeinschaft. Neben dieser repräsentativen Aufgabe ist es ein weiteres Ziel der SV, Projekte und Veranstaltungen für Schülerinnen und Schüler zu planen und durchzuführen und so eine lebendige Schule mitzugestalten.
Kurzum: WIR sind für EUCH da! Wenn ihr Probleme, Fragen, Anregungen habt, wenn ihr eine Idee habt und denkt, sie würde das MDG bereichern, wenn ihr euch austauschen und gemeinsam über Lösungen, Streitigkeiten, Themen des Schulalltags und vieles mehr nachdenken wollt, sind wir für euch da.
Außerdem sind wir die ideale Plattform für alle Schülerinnen und Schüler, die sich gerne aktiv engagieren wollen. Also, kommt vorbei und macht mit!
Kontakt
Falls ihr Fragen, Anregungen, Projektideen, Gesprächsthemen für die nächste SV-Sitzung, konkrete Probleme, … habt, wendet euch gerne jederzeit an die Mitglieder der SV.
Unsere E-Mail: sv@mdg-ni.de
Außerdem könnt ihr euch jederzeit an die SV-Schülerinnen und -Schüler sowie an unsere beratende Lehrkraft Herrn Robbe wenden!
Treffen finden in A106 statt. Termine werden bekannt gegeben oder können erfragt werden.
Geschäftsordnung der Schülervertretung des Marion-Dönhoff-Gymnasiums Nienburg
1 Leitung
Die Leitung der Schülervertretung wird innerhalb der Schülervertretung während des ersten Treffens eines Schuljahres gewählt. Diese Leitung setzt sich aus zwei Personen zusammen, welche jeweils einen Stellvertreter haben. Der Versammlungsleiter/die Versammlungsleiterin ruft die Tagesordnungspunkte der Reihe nach auf. Der Versammlungsleiter/die Versammlungsleiterin darf jederzeit das Wort ergreifen. Von jeder SV-Sitzung wird ein Protokoll angefertigt, das von den SV-Mitgliedern in alphabetischer Reihenfolge geschrieben wird.
2 Mitglieder der Schülervertretung
(1) Die Schülervertretung wird von der Schülervollversammlung gewählt. Die SV engagiert sich diesbezüglich wie folgt:
- In der Zeit zwischen Oster- und Sommerferien informiert die SV die Klassen über die Arbeit der SV und anstehende Neuwahlen zu Beginn des jeweils kommenden Schuljahres. Vor Ende des Schuljahres ruft die SV ein Treffen mit allen Interessierten zusammen und informiert ausführlicher über abgeschlossene und anstehende Planungen für das kommende Schuljahr.
- Zu Beginn des Schuljahres tritt die Schülervollversammlung zusammen. Dies kann aus Kapazitätsgründen in Gruppen erfolgen und wird von der Schulleitung entschieden. Die KandidatInnen für eine Wahl zur SV stellen sich vor. Hierbei können sich auch bereits gewählte SV-Mitglieder zur Wiederwahl stellen. Es erfolgt die Wahl, wobei jede/r SchülerIn eine Stimme hat, die sie/er einer/m Kandidatin/Kandidaten geben kann. Die KandidatInnen mit den meisten Stimmen stellen die neu gewählte SV.
- Die Kontaktlehrkraft ruft das erste SV-Treffen des Schuljahres zusammen.
(2) Es sollte angestrebt werden, dass alle Jahrgänge von Jahrgang 5 bis Jahrgang 13 in der SV vertreten sind. Jahrgänge, die in der SV nicht vertreten sind, werden möglichst von extra eingeladenen VertreterInnen bei einzelnen Sitzungen vertreten.
(3) Gibt es in einem Schuljahr keine Interessenten für die Wahl zur SV, kann die Schülervollversammlung die bestehende SV durch Wahl im Amt bestätigen. Die Mitglieder der bestehenden SV stimmen dem Votum jeweils einzeln zu oder lehnen dieses ab.
(4) Gibt es in einem Schuljahr keine Interessenten für die Wahl zur SV und keine bestehende SV, so tritt die „Planungsgruppe SV“ zusammen. Diese wird vom Schülerrat (SR) gewählt. Hierbei entsenden die Jahrgänge nach Absprache zwei VertreterInnen in die Planungsgruppe. Die Planungsgruppe SV nimmt SV-Tätigkeiten gemäß der Geschäftsordnung der SV wahr, führt Projekte weiter bzw. plant neue Projekte und macht es sich zum Ziel, zum nächsten Wahltermin eine neue SV zu konstituieren.
3 Aussprache
Es wird sich durch Handzeichen zu Wort gemeldet. Der Versammlungsleiter/ die Versammlungsleiterin erteilt das Wort nach der Reihenfolge der Meldungen.
4 Aufgaben der Schülervertretung
Die Aufgaben der Schülervertretung bestehen
- aus Vertretung der Interessen der Schülerschaft gegenüber dem Schulkollegium;
- aus Vertretung der Interessen der Schülerschaft;
- in der Aufdeckung von Mängeln/Problemen an der Schule;
- in der Erhaltung eines positiven Schulklimas und Förderung von sozialer Verantwortung
5 Sitzungen
Die Sitzungen finden alle 4 bis spätestens alle 6 Wochen statt. Bis spätestens eine Woche vor einem Treffen werden alle Schülervertreter durch die Versammlungsleiter zu der Sitzung per Mail eingeladen. Die SV bemüht sich, bis spätestens zwei Wochen vor einer jeweiligen Sitzung die geplante Tagesordnung der Schulöffentlichkeit zugänglich zu machen (z.B. durch einen Aushang oder über I-Serv).
Jedes Mitglied ist verpflichtet, zu den Treffen der Schülervertretung zu erscheinen, sofern nicht eine Verhinderung aus gesundheitlichen oder schulischen Gründen vorliegt. Sollten sie verhindert sein zu kommen, so wird entweder der Leitung oder der Kontaktperson Bescheid gegeben und die verhinderten VertreterInnen informieren sich selbstständig über Diskussionen und Beschlüsse (z.B. mithilfe des Protokolls).
Der Termin der jeweils nächsten Sitzung wird vor Ablauf einer Sitzung gemeinsam festgelegt.
6 Kontaktperson der Schülervertretung
Die Kontaktperson der Schülervertretung ist Mitglied des Lehrerkollegiums. Die Kontaktperson soll die Verbindung zwischen Schülervertretung und Lehrerkollegium herstellen. Sie besitzt ausschließlich die Beraterfunktion, sie hat also bei Abstimmungen/Wahlen kein Stimmrecht. Die Kontaktperson wird durch die Schülervertretung gewählt. Der/Die Lehrer/in muss sich einverstanden erklären. Der Wahlmodus sowie die Amtszeit kann für jede Wahl selbst festgelegt werden. Sollte es keine Probleme geben und dementsprechend zu keiner Abwahl kommen, bleibt die Kontaktperson solange im Amt, bis diese abgewählt wird oder sie selbst sich gegen die Fortführung des Amtes entscheidet. Es kann mehr als eine Kontaktperson geben.
7 Aufgabenverteilung
Die Aufgabenverteilung wird für jede Aufgabe einzeln festgelegt. Sollte sich keine Person freiwillig melden, so können die Versammlungsleiter begründet jemanden bestimmen.
8 Beschlussfassung
Die Schülervertretung ist beschlussfähig, wenn mindestens 75% der Gesamtanzahl an VertreterInnen anwesend sind. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit geschaffen. Ausgenommen ist die Wahl der Kontaktperson (§6), Entscheidungen betreffend Gästen (§9) und Änderungen der Geschäftsordnung (§10).
9 Gäste
(1) Gäste dürfen zu Sitzungen der Schülervertretung mitgebracht werden/kommen. Sie sollten sich vor der Sitzung bei einem der Mitglieder der Schülervertretung angemeldet haben. Der Beschluss über die Teilnahme des Gastes an der Sitzung wird durch einfache Mehrheit der anwesenden Schülervertreter gefasst.
(2) Gäste dürfen die Sitzung nicht durch z.B. Klatschen, Zwischenrufen, usw. stören. Sie erhalten einen festgelegten reservierten Zeitrahmen, in dem sie ihr Anliegen vorbringen können. Diese Zeit steht Gästen auch neben der vorliegenden Tagesordnung zu.
(3) Gäste besitzen kein Stimmrecht.
10 Änderung der Geschäftsordnung
(1) Schüler, Lehrer und der Schulträger des Marion-Dönhoff-Gymnasiums haben das Recht, eine Änderung der Geschäftsordnung der Schülervertretung zu beantragen.
(2) Der Antrag ist schriftlich vorzulegen und bei einer Sitzung der Schülervertretung persönlich zu begründen. Über den Antrag der Änderung muss innerhalb eines Monats entschieden werden.
(3) Bei Abstimmungen zur Änderung der Geschäftsordnung müssen alle SV-Mitglieder anwesend sein. Die Beschlussfassung von Änderungen dürfen nur mit 2/3 der Mehrheit aller Mitglieder der Schülervertretung getroffen werden.
11 Inkrafttreten
Die Änderungen treten bei Beschlussfassung in Kraft.
Nienburg, 05.03.2018