Beratungslehrkraft
Die Beratungslehrerin des Marion-Dönhoff-Gymnasiums stellt sich vor.
Ich heiße Ulrike Germar und unterrichte seit 2003 am MDG die Fächer Deutsch und ev. Religion.
Seit dem 2. Halbjahr 2016 bin ich in beratender Funktion an unserer Schule tätig.
Wo und wann findet Beratung statt?
Für meine Aufgabe als Beratungslehrerin gibt es jetzt im Erdgeschoss des Altbaus den Beratungslehrerraum A002a (kurz: Beratungszimmer), in dem wir in Ruhe und in angenehmer Atmosphäre – ganz ohne Bezug zu Unterricht und Zensuren – vertrauliche Gespräche führen können.
Kontaktaufnahme und Terminabsprachen sind möglich
- in den offenen Sprechstunden dienstags in der 1. großen Pause und donnerstags in der 2. großen Pause im Beratungszimmer A002a (Altbau).
- telefonisch über das Schulsekretariat: 05021 – 8 77 00.
- per E-Mail: Eine E-Mail-Adresse wird noch eingerichtet
- wenn ihr (Sie) mich in der Schule direkt ansprecht (bzw. ansprechen).
Für wen ist die Beratungslehrerin da?
Ich stehe allen Schülerinnen und Schülern, den Eltern, dem Kollegium und der Schulleitung für Beratung zur Verfügung und möchte euch / Sie bei der Suche nach Problemlösungen unterstützen.
Ziel ist, zusammen mit den Ratsuchenden eine Klärung der Problemsituation herbeizuführen und Lösungsmöglichkeiten zu erarbeiten. Patentrezepte für Probleme kann ich nicht anbieten.
Vielmehr verstehe ich meine Arbeit als Beratungslehrerin als eine Prozessbegleitung, die als Hilfe zur Selbsthilfe dient. Ich stehe unter Schweigepflicht, denn für den Erfolg einer Beratung ist die Möglichkeit, offen über Probleme zu sprechen, wesentlich.
Für welche Fragen oder Probleme stehe ich zur Verfügung?
Du kannst mich ansprechen, wenn du als Schüler / Schülerin z.B.
- Schwierigkeiten beim Lernen oder mit den Noten hast oder unter Prüfungsangst leidest.
- Konflikte mit einem Lehrer hast und nicht weißt, wie du sie lösen kannst.
- Probleme mit dem Essverhalten, Alkohol, Drogen, Ritzen etc. hast.
- dich um einen Freund oder eine Freundin sorgst.
- wenn es dir einfach seit einiger Zeit nicht gut geht.
- wenn es zu Hause Ärger gibt (häufiger Streit, Trennung, Alkohol, Gewalt etc.).
- wenn es Streit oder Konflikte mit einzelnen Mitschülern oder mit der Klasse gibt.
Sie können sich an mich wenden, wenn Sie als Eltern z.B.
- sich Sorgen um die Situation Ihres Kindes in der Schule machen.
- Lern- und Leistungsstörungen oder Motivations- und Konzentrationsprobleme bei Ihrem Kind wahrnehmen.
- sich im Moment unsicher im Umgang mit Ihrem Kind fühlen.
- Vermittlung zu außerschulischen Beratungsstellen wünschen.
Ihr könnt euch / Sie können sich als Lehrkraft bei mir melden, wenn z.B.
- sich die Dynamik in einer Klasse negativ auf die Lernleistungen (und damit auch auf die Motivation der betroffenen Lehrkräfte) auswirkt.
- der Umgang mit einem Schüler / einer Schülerin problematisch ist.
- Probleme mit Kollegen oder der Schulleitung bestehen.
- kollegiale Fallbesprechungen gewünscht sind.
- Unterrichtbeobachtung mit anschließendem kollegialen Beratungsgespräch gewünscht ist.
Gründe, sich an die Beratungslehrerin am MDG zu wenden
Meine Arbeit als Beratungslehrerin am MDG soll die vielfältigen Beratungstätigkeiten des Kollegiums ergänzen und unterstützen.
Die Beratungsaufgaben einer jeden Lehrkraft und die Tätigkeit der Beratungslehrerin beziehen sich oft auf die gleichen Anlässe, aber
- ich unterliege den vier Grundsätzen der Beratung (Freiwilligkeit, Vertraulichkeit, Unabhängigkeit und Beachtung der Verantwortungsstruktur).
- ich kann mir mehr Zeit für Beratungsaufgaben nehmen.
- ich bin meist nicht unmittelbar beteiligt, wenn schulische Probleme zum Anlass für Beratung werden.
- ich kann eine größere Distanz zum Problem und den betroffenen Personen haben.
- ich bin in erster Linie Beraterin und normalerweise nicht gleichzeitig die bewertende oder sanktionierende Lehrkraft.
- ich werde erst aktiv, wenn ein Problem an mich herangetragen wird, während Fach- und besonders Klassenlehrer eher von sich aus aktiv werden, wenn sie ein Problem sehen.
Grundsätze der Beratung
Die Beratung an unserer Schule findet immer unter Berücksichtigung der vier Beratungsgrundsätze statt:
Freiwilligkeit
Jeder Ratsuchende entscheidet freiwillig, ob er eine Beratung aufsucht, ob er eine begonnene Beratung fortsetzt und ob er eine erarbeitete Lösung nach der Beratung umsetzt.
Vertraulichkeit
Beratungslehrer sind an die Schweigepflicht gebunden.
Diese gilt auch gegenüber den anderen Lehrkräften, den Erziehungsberechtigten und auch gegenüber der Schulleitung.
Alle Gespräche bleiben also absolut vertraulich, es sei denn, der Ratsuchende entbindet die Beratungslehrkraft von der Schweigepflicht.
Nur in extremen Ausnahmefällen besteht für die Beratungslehrkraft eine Offenbarungspflicht: Erfährt sie im Rahmen ihrer Beratungstätigkeit z.B. von einem geplanten Mord, Raub oder einer anderen schweren Straftat, so muss sie dies anzeigen.
Unabhängigkeit
Um die Suche nach einer passenden Lösung für die Ratsuchenden begleiten zu können, benötigt die Beratungslehrerin einen gewissen Grad der Unabhängigkeit in der Schule. So braucht die Beratungslehrkraft die Möglichkeit, unabhängig von Vor- und Nachteilen durch die Beratungstätigkeit und frei von Weisungen handeln zu können.
Beachtung der Verantwortungsstruktur
Die Schule ist ein komplexes System mit unterschiedlichen Zuständigkeiten, Interessenlagen und Verantwortlichkeiten der beteiligten Personen.
So muss die Beratungslehrkraft die Aufgabenbereiche z.B. der Schulleitung, der Klassen- und Fachlehrkräfte usw. beachten und darf die Zuständigkeiten nicht durch „stellvertretendes“ Handeln übernehmen.
Betreffen ein angesprochenes Problem und die mögliche Lösung dazu nicht nur den Ratsuchenden allein, sollte die Beratungslehrkraft – mit Einverständnis des Ratsuchenden! – möglichst frühzeitig beteiligte oder zuständige Personen in den Beratungsprozess einbeziehen.
Ansprechpartner/in
Frau Ulrike Germar | |
StR'E-Mail: ulrike.germar@mdg-ni.de Aufgaben: |