Qualifikationsphase
In die Qualifikationsphase (Q-Phase) der gymnasialen Oberstufe kann eintreten, wer den eine erfolgreiche Versetzung aus der 11. Klasse (E-Phase) erreicht hat.
Folgende Rechtsvorschriften der aktuellen Form gelten für die gymnasiale Oberstufe:
- Verordnung über die gymnasiale Oberstufe (VO-GO) und die ergänzenden Bestimmungen (EB-VO-GO)
- Verordnung über die Abschlüsse in der gymnasialen Oberstufe, im Beruflichen Gymnasium, im Abendgymnasium und im Kolleg (AVO-GOBAK) und die ergänzenden Bestimmungen (EB-AVO-GOBAK)
Allgemeines zur Qualifikationsphase am MDG
- Unterricht ausschließlich im Kurssystem (4 Semester)
- Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau (eA – 5-stündig) und Kurse auf grundlegendem Anforderungsbereich (gN – 3-stündig)
- Fächer werden in sogenannte „Aufgabenfelder“ eingeteilt:
- Belegung des „Seminarfaches“ (Wahl nach Thema) è Kurslehrer = Tutor
- Seminarfach-Kursfahrt im 13. Jahrgang
- Alle Schwerpunkte des Landes Niedersachsen sind am MDG belegbar
- Sprachlicher Schwerpunkt
- Gesellschaftswissenschaftlicher Schwerpunkte
- Sportlicher Schwerpunkt
- Musisch-Künstlerischer Schwerpunkt
- Naturwissenschaftlicher Schwerpunkt
Fächerwahl der Q-Phase
Grundsätzlich sind zunächst 5 Prüfungsfächer zu wählen, wobei P1, P2, P3 Kurse auf erhöhtem Anforderungsniveau sind. Unabhängig von der weiteren Wahl gelten zunächst folgende Bestimmungen zu den 5 Fächern:
- Von den Fächern Mathematik, Deutsch, 1./2. Fremdsprache müssen zwei enthalten sein (2/3 – Regel)
- Es muss mindestens je ein Fach aus jedem Aufgabenfeld (A, B, C) vorkommen.
- Sport darf nur im sportlichen Schwerpunkt Prüfungsfach sein (P1-Fach)
Folgende Übersicht kann bei der Orientierung helfen:
Zusätzlich zu den 5 Prüfungsfächern sind weitere Fächer je nach Schwerpunkt zu belegen. Die Kombinationen sind sehr vielfältig, so dass hier nur eine Übersicht ohne Zuweisung zu den Schwerpunkten gegeben wird:
Wenn nicht bereits Prüfungsfach, müssen folgende Fächer belegt werden:
- Religion oder Werte & Normen (2 Semester)
- Kunst oder Musik (2 Semester)
- Politik (2 Semester)
- Geschichte (2 Semester)
- Deutsch, Mathe, Fremdsprache (4 Semester)
- Eine Naturwissenschaft (4 Semester)
- Sport (4 Semester)
- Seminarfach (3 Semester)
Wichtig: nur Fächer, die in der 11. Klasse belegt wurden, können in den Jahrgängen 12 und 13 weiter belegt werden. Die Wahl der Fächer für die Q-Phase findet immer vor den Osterferien statt.
Abitur
Die Abiturprüfung besteht aus zwei Teilen, aus denen sich die so genannte Gesamtqualifikation (ausgedrückt in einer Punktzahl) ergibt:
- Block I: die Leistungen in den 4 Halbjahren der Qualifikationsphase, die 2/3 der Gesamtqualifikation ausmachen (maximal 600 Punkte, erforderlich sind mindestens 200 Punkte)
- Block II: gesonderte Prüfungen in den 5 Prüfungsfächern (vier schriftliche Prüfungen, eine mündliche Prüfung, deren Ergebnisse mit 4 multipliziert werden), die zusammen 1/3 der Gesamtqualifikation ausmachen (maximal 300 Punkte, erforderlich sind mindestens 100 Punkte)
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- P1, P2, P3: Schreiben einer 300Min-Klausur
- P4: Schreiben einer ca. 240Min-Klausur
- P5: Ablegen einer mündlichen Prüfung
Eine Zulassung zu den abschließenden schriftlichen Prüfungen (Block 2) erhält, wer…
- … nie 00 Punkte hat
- … höchsten 3x < 05Punte in P1, P2, P3 hat
- … insgesamt höchstens 6x <05 Punkte hat (es kann auch 1x schon zu viel sein!)
Neue Sonderformen in Niedersachsen ergeben sich in den Prüfungsfächern P4 und P5:
- P4 ist durch eine besondere Lernleistung im Abitur zu ersetzen – statt der Klausur (ca. 240Min) kann ein gutes halbes Jahr eine Facharbeit zu einem Thema (oder Wettbewerb) bearbeitet werden, welches der Seminarfachlehrer vorgibt. Fächer können dabei ersetzt werden, solange damit den Regeln der allgemeinen Fächerwahl nicht widersprochen wird und kein Fach doppelt belegt wird.
- P5 ist durch eine Präsentationsprüfung zu ersetzen. Statt einer mündlichen Prüfung (20-30Min) ist eine präsentationsgestützte Prüfung abzuhalten (Präsentation + Fragen) über 40-70Minuten (14 Tage Vorbereitungszeit). Das Prüfungsgespräch geht dabei deutlich über die Präsentation hinaus.
Die Anmeldungen für diese Formate müssen am Ende des 2. Halbjahres in der Q1 beim Jahrgangsleiter erfolgen. Eine ausführliche Vorberatung (Ostern) ist erforderlich.
Fachhochschulreife
Wenn die Zulassung zur Abiturprüfung nicht erreicht oder das Abitur nicht bestanden wird, kann der schulische Teil der so genannten Fachhochschulreife erworben werden. Beim Nachweis eines anschließend außerhalb der Schule zu erbringenden beruflichen Teils stellt die Schule auf Antrag ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus.
Der schulische Teil der Fachhochschulreife wird erworben durch bestimmte Leistungen in zwei zeitlich aufeinander folgenden Schulhalbjahren der Qualifikationsphase. Er kann somit frühestens am Ende des ersten Schuljahres der Qualifikationsphase (also am Ende von Q1) erworben werden.
Folgende Anforderungen gelten:
- Insgesamt 15 Halbjahresnoten, davon 4 x eA (je zwei Kurse des 1. und 2. Prüfungsfaches) und 11 x gA (die Noten von P3, obgleich ein eA-Kurs, gehen bei diesem Schulabschluss mit in die Grundfachwertung ein).
- Von diesen 15 Halbjahresnoten dürfen maximal 4 Noten schlechter als 05 Punkte sein, davon maximal 2 Noten aus den eA-Kursen (Achtung: P3 zählt als gA-Kurs!).
- Mit den vier Halbjahresnoten der Prüfungsfächer 1 und 2 müssen insgesamt 20 Notenpunkte erreicht worden sein.
- Folgende Fächer müssen zwingend eingebracht werden, unabhängig davon, ob sie auf erhöhtem oder grundlegendem Anforderungsniveau belegt wurden: Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Naturwissenschaft, Geschichte.
Der berufliche Teil der Fachhochschulreife kann daran anschließend nachgewiesen werden durch
- eine erfolgreich abgeschlossenen, durch Bundes- oder Landesrecht geregelte Berufsausbildung,
- durch ein mindestens einjähriges geleitetes berufsbezogenes Praktikum
- durch Ableistung eines einjährigen sozialen oder ökologischen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung von Jugendfreiwilligendiensten, eines ein-jährigen freiwilligen Wehrdienstes oder eines einjährigen Bundesfreiwilligendienstes.
Auf Antrag stellt die Schule ein Zeugnis der Fachhochschulreife aus, wenn der schulische und der berufsbezogene Teil der Fachhochschulreife nachgewiesen wird.